Allgemeine Geschäftsbedingungen
KÖLNER Malschule
Dieter Schlautmann
Subbelrather Str. 27550825 Köln
Tel: 0221 55 24 04
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Kölner Malschulen, bieten Kunst-, Mal- und Zeichenunterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Weiterhin werden angeboten: freies Kunststudium, Vorbereitung zur Mappenprüfung, Workshops, Seminare, Events, Betriebsfeiern, Kindergeburstage u.ä.
Die Kölner Malschule behält sich vor, die Durchführung einer Veranstaltung/Unterrichtszeit nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu verschieben, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
Für die einzelnen Unterrichtstage und – zeiten ist eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmern/innen vorgesehen. Sollte diese Mindestanzahl nicht erreicht werden, so behält sich die Kölner Malschule vor, den Tag bez. Uhrzeit zu verlegen. Sollte eine Unterrichtseinheit durch Krankheit eines Dozenten oder durch andere unvorhersehbare Ereignisse (Höhere Gewalt) ausfallen, so besteht kein Anspruch auf Durchführung, wenn der Veranstalter nach besten Kräften alle Möglichkeiten zum Einsatz eines Vertretungsdozenten ausgeschöpft hat.
Die Kölner Malschule bemüht sich, den Wünschen der Teilnehmer nachzukommen, es besteht jedoch kein Anspruch auf Garantie in Bezug auf einen bestimmten Termin oder Dozent.
Dauer der Mitgliedschaft/ Kündigung
Verträge beginnen und enden am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt lt. Teilnahmeerklärung bzw. Anmeldung. Die Laufzeit der Verträge erstreckt sich über den in der Anmeldung vereinbarten Zeitraum. Vertrags- und Unterrichtsbeginn ist der Unterzeichnungstag bzw. der auf dem Vertag vermerkte und akzeptierte 1. Unterrichtstag. Wird die Mitgliedschaft nicht vor deren Ablauf schriftlichgekündigt( 2 Wochen bei 10er Verträgen und 6 Wochen bei 6 und 12 monatigen Verträgen), so verlängert sie sich automatisch um die bei Vertragsabschluss gewählte erste Laufzeit von 10 Terminen, 6 oder 12 Monaten.
Die Mitgliedschaft kann aus folgenden Gründen gekündigt werden:
-im Fall einer dauerhaften Krankheit nach Vorlage eines ärztlichen Attestes
-im Fall eines Umzuges der mehr als 300 km Entfernung beinhaltet, nach Vorlage der neuen Einwohnermeldebescheinigung.
Ruhen der Mitgliedschaft
Kann ein Mitglied die Unterrichtsstunden krankheitsbedingt oder aus sonstigen in seiner Person liegenden Gründen vorübergehend für mindestens 2 Monate nicht wahrnehmen , kann ein Ruhen des Vertrages von 2bis maximal 6 Monaten gewährt werden. Die Vertragszeit verlängert sich um den Zeitraum des Ruhens. Der Beitrag für eine ruhende Mitgliedschaft beträgt 10 € pro Monat.
Durch den Teilnehmer abgesagte Termine verlängern nicht die gewählte Laufzeit (lt. Teilnahmeerklärung). Kurzfristig abgesagte Termine können nach Absprache innerhalb einer Woche nachgeholt werden. Langfristig abgesagte Termine können innerhalb der Laufzeit vor- oder nachgeholt werden. Generell gilt sollte keine Teilnahme zu dem gebuchten Unterrichtstermin erfolgen können, so ist dies durch den Teilnehmer rechtzeitig, spätestens 3 Werktage vorher, bekannt zu geben.
Terminabsagen
Durch den Teilnehmer abgesagte Termine verlängern nicht die gewählte Laufzeit (lt. Teilnahmeerklärung). Kurzfristig abgesagte Termine können nach Absprache innerhalb einer Woche nachgeholt werden. Langfristig abgesagte Termine können innerhalb der Laufzeit vor- oder nachgeholt werden. Generell gilt sollte keine Teilnahme zu dem gebuchten Unterrichtstermin erfolgen können, so ist dies durch den Teilnehmer rechtzeitig, spätestens 3 Werktage vorher, der Kölner Malschule bekannt zu geben. Bei einer späteren Absage oder „unentschuldigtes Fernbleiben“ behält sich die Kölner Malschule das Recht vor, einen nicht eingehaltenen Termin voll dem gebuchten Unterrichtskontingent anzurechnen. Krankheit sind von der Bekanntgabefrist ausgenommen. Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt können Ersatztermine innerhalb der gewählten Laufzeit abgesprochen werden.
Kinder- und Jugendatelier:
Die Unterrichtsgebühr ist incl. regulärem Material wie Papier, Gouchefarbe und zur Verfügungstellung von Pinselmaterial: Für besondere Projekte oder Anfertigungen mit weiteren Materialien wie z.B. Leinwände etc. erhebt die Kölner Malschule einen Unkostenbeitrag der gesondert berechnet wird. Dies wird im Vorfeld mit den Eltern abgestimmt.
Die Unterrichtsgebühr wird aufgrund der in einem Jahr stattfindenden Unterrichtsstunden und unter Berücksichtigung unterrichtsfreier Zeiten festgelegt.
Das Kinder- und Jugendatelier ist während der regulären Ferienzeiten Unterrichtsfrei Die Teilnahmegebühren sind während dieser weiterhin zu entrichten. Die monatlichen Gebühren berücksichtigen bereits die Unterrichtsfreie Zeit, auch wenn die Monatsbeiträge während der Ferienzeiten durchgängig gebucht werden.
Beiträge
Der Teilnehmer kommt per Bankeinzug oder Überweisung vom seinem Konto seiner Zahlungspflicht nach. (Einzugsermächtigung lt. Anmeldeformular)Sollte das Konto nicht gedeckt sein, zahlen die Teilnehmer die entstehenden Bankgebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 €. Die jeweilige Teilnahmegebühr wird jeweils zum Monatsbeginn oder Mitte des Monats fällig und abgebucht.
Bei mehr als 2 Monaten Zahlungsrückstand werden alle Forderungen mit sofortiger Wirkung fällig.
Bei Mahnungen wegen Zahlungsverzug, z.B. bei Nichteinlösung des Einzuges, werden 10 € Mahngebühr und die angefallenen Bankgebühren in Rechnung gestellt.
Um Kosten zu vermeiden, bitte Änderungen von Daten (Adresse und Bankverbindung) mitteilen.
Beitragserhöhungen (z.B. wegen Betriebskostenerhöhungen gibt die Schulleitung mindestens 2 Monate im voraus bekannt. Der jeweilige Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Anmeldung zwischen der Kölner Malschule und dem Teilnehmer.
Materialkosten
Sofern nicht anders vereinbart benutzt der Teilnehmer sein eigenes Material. Schulmaterialien werden gesondert in Rechnung gestellt .Papierkosten werden im Voraus , spätestens alle 2 Monate beglichen. Nachforderungen verursachen eine Bearbeitungsgebühr von 10€.
Sonstige Vereinbarungen
Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.
Haftung
Schadensersatzansprüche an die Schule sind –soweit gesetzlich zulässig-ausgeschlossen. Der Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Sachbeschädigungen in den Räumen und am Eigentum der Schule werden auf Kosten des Verursachers beseitigt.
Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit ist ausgeschlossen.
Bei Veranstaltungen/Aufträge/Workshops/Aktionen außerhalb der Malschulräumlichkeiten haftet die Kölner Malschule nicht für etwaige Schäden durch Farben an Wänden, Böden, Toiletten und Waschbereichen.
Jeder Teilnehmer oder Auftraggeber wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen:
Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Dozenten/Seminarleitern zur Kenntnis zu geben.
Nutzungsrechte an Bildern/Zeichnungen / Fotos und Filmaufnahmen
Bilder, Zeichnungen, Fotos und Filme die im Rahmen des Unterrichts, Seminaren, Workshops, Ausstellungen hergestellt wurden können für die Darstellung der Kölner Malschule werblich (ohne Nennung der Person) verwendet werden z.B für Homepages und Videoportale. Dies gilt insbesondere auch für die Verwendung und Nutzung in Lehrbüchern die von der Kölner Malschule herausgegeben werden und anderen Printveröffentlichungen.
Die Einwilligung hierzu ist unentgeltlich und unwiderruflich.
Alle Abbildungen, Fotos, Bilder, Zeichnungen, Unterrichtsunterlagen, Arbeitsunterlagen, Vorlagen und sonstigen Unterlagen, auch sofern sie im Rahmen der Unterrichtstunden bereit gestellt oder verkauft werden, behält sich die Kölner Malschule die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die im Rahmen der Unterrichtsthemen und Inhalte, Probestunden etc. kostenfrei bereitgestellt werden. Vor ihrer Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung und Kopien bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die Kölner Malschule. Sämtliche von der Kölner Malschule entwickelten Unterlagen, nebst Beschreibungen und Werbematerial etc. stehen in ausschließlichen geistigen Eigentum und Urheberrecht der Kölner Malschule. Eine Vervielfältigung oder Kopie, auch Auszugsweise, oder die unbefugte Weitergabe an Dritte und der missbräuchlichen Nutzung unserer Urheberrechte ist den Teilnehmern nicht erlaubt.
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Hauptsitz der Kölner Malschule, Köln.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt.
Köln, 04.11.2013