Ich bin dann mal weg…
Der Berufsalltag wird immer schneller, der Konkurrenzkampf immer größer. Viele Arbeitnehmer kommen mit dem Druck nicht klar oder fühlen sich überlastet. Das sogenannte Burn-Out-Syndrom ist keine Seltenheit. Darüber hinaus kommen das Familienleben und die Zeit für Hobbies und Reisen meist viel zu kurz. Dadurch können Mitarbeiter die Motivation und Freude an der Arbeit verlieren. Um dieser Problematik entgegenzuwirken, genehmigen einige Firmen ihren Mitarbeitern eine Auszeit vom Job.
Über die Hälfte der deutschen Arbeitnehmer träumt von einem Ausstieg auf Zeit, doch nur etwa 4 % erfüllen sich diesen Wunsch tatsächlich.
Das „Flexi-Gesetz“ (Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeiten) von 1998 kann es dem Arbeitnehmer leichter machen, ein Sabbatjahr zu nehmen. Voraussetzung: Der Ausstieg auf Zeit wird zuvor durch Mehrarbeit oder Gehaltsverzicht auf einem Arbeitszeitkonto angespart. Man erhält dann weiter einen Teil seines Lohns, das Beschäftigungsverhältnis und damit auch die Kranken- und Sozialversicherungen laufen weiter.
Sabbatjahr für Beamte
Der Öffentliche Dienst spielt im Bereich Sabbatjahr & Sabbatical eine Art Vorreiterrolle. Die Modelle im Öffentlichen Dienst waren und sind sogar Vorbild bei der Gestaltung von Sabbatjahren in der freien Wirtschaft. Sowohl Angestellte als auch Beamte des Öffentlichen Dienstes können die unterschiedlichsten Freistellungsangebote nutzen.
Beamte praktizieren dieses Ansparmodell schon länger. So kann ein kunstbegeisterter Lehrer fünf Jahre voll arbeiten und erhält in dieser Zeit 80 Prozent seiner Dienstbezüge; im sechsten Jahr nimmt er ein Jahr für die Kunst. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie die Altersversorgung verringern sich entsprechend.
Die Alternative dazu lautet Kündigung oder unbezahlter Urlaub. Problem: Man muss sich selbst krankenversichern, und die Beiträge zur Sozialversicherung ruhen.