Förderungen und Zuschüsse

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Bevor Sie starten informieren Sie sich durch ein ausführliches Eingangsgespräch.Klären Sie all Ihre Fragen unmittelbar. Schildern Sie uns Ihre Wünsche und Probleme. Wenn vorhanden, bringen Sie uns Arbeitsproben mit. Danach können wir Ihnen ganz sicher die passende Lernempfehlung vorschlagen.

Wohlfühlen lässt sich nicht beschreiben. Aber erleben! Probieren Sie es einfach mal aus. Machen Sie sich mit unseren Ateliers- und Kursangeboten vertraut, indem Sie sich für Ihre erste kostenlose Lektion anmelden.Hier Probestunde buchen( Link)

 Die Stunde baut sich in sinnvollen Lernschritten nach  Ihrem Lerntempo auf. Sie können am Ergebnis Ihrer Übung nachvollziehen,wie einfach wenn man weiß wie!

Die Kölner Malschule hat alle Kurse in einer modernen , individuellen Konzeption als Lernmethode angelegt.  Klar strukturiert, zeitlich flexibel arbeiten Sie übersichtlich nach Ihrem eignen Lehrplan.Der Stundenplan und Ihre Lektionen können bei Bedarf gestreckt oder gestrafft werden.

Profitieren Sie von 30 Jahren Erfahrung, von langjährig erprobten Konzepten – erfolgreich anders.

Als Unterstützung und Erweiterung zu den Lektionen erhalten Sie kostenlose Arbeitsblätter mit Inhalt,Tipps und Tricks, Materialhinweisen, Arbeitsschritte,  Kunsthistorische Informationen und weiterführende Übungen.

Gutes Konzept trifft auf gute Lehrer.Lernen Sie direkt von den Experten- aus der Praxis, für die Praxis.Ausgebildete Künstler fördern engagiert und unterhaltsam Ihre Wünsche. Dank dieser Unterstützung lernen sie einfach besser und erfolgreicher.

Gerne richten wir Ihren Stundenplan nach Ihrem Terminkalender und ändern auch später noch bei Bedarf.

Der Unterricht passt sich Ihrem Zeitplan an. Einstieg und Unterrichtsstunden sind jederzeit möglich.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, auch kurzfristig, Unterrichtsstunden abzusagen und zu verschieben. Das gilt auch für Ihre kompletten Kurszeiten, sollte sich bei Ihnen etwas ändern.

Das ganze Jahr über können Sie uns täglich zwischen 8.30 Uhr und 21.30 Uhr besuchen. Wir kennen keine Wartezeiten: Sie können jederzeit bei uns starten.

In unserer eigenen Tiefgarage( Reserviert für Kölner Malschule)  finden unsere Schüler kostenfreie Parkplätze. Einfahrt über

 den REWE Parkplatz.

 

Sie haben bessere Aussichten wenn Sie eine berufliche Perspektive z.B. Selbstständigkeit mit in Betracht ziehen!

Bis Mitte 2015 erhöht das Ministerium den maximalen Förderbetrag von 500,- auf 2.000,- Euro. Damit unterstützt das Ministerium die stärkere Teilnahme von Beschäftigten an höherwertigen beruflichen Weiterbildungsangeboten.
Besonders wichtig sind dem Ministerium dabei auch die Förderung von Zuwanderern, die mit der Förderung durch den Bildungsscheck vorhandene Qualifizierungslücken schließen können. Damit verbessert sich die Chance auf Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen. Mit dem Sonderprogramm wendet sich das Ministerium gezielt auch an Un- und Angelernte, die mit Hilfe eines Bildungsschecks einen Berufsabschluss nachholen können. Davon profitieren die Beschäftigten selbst und selbstverständlich auch die Unternehmen.
Bisher haben schon mehr als 350.000 Menschen und über 45.000 Betriebe den Bildungsscheck genutzt. Machen auch Sie sich schlau – es zahlt sich aus!
Der Bildungsscheck übernimmt bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten (max. 2.000 Euro) und wird in NRW einfach und unkompliziert ausgestellt: Wenn Sie eine vertiefte Beratung wünschen, dann können Sie eine für Sie kostenlose „Beratung zur beruflichen Entwicklung“ im Umfang von bis zu neun Stunden in Anspruch nehmen.
Zu den empfangsberechtigten Beschäftigten zählen: Lohn- und Gehaltsempfänger/-innen
Für ein Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmer/-innen gleichgestellt sind Geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigten und von Minijobbern (450,- Euro Job), wenn es sich um die Hauptbeschäftigung handelt. (ohne andere Hauptbeschäftigung)*
Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit noch Beschäftigte, aber kurz vor der Arbeitslosigkeit stehende Personen.
Im Unternehmen mithelfende Familienangehörige (ohne andere Hauptbeschäftigung) Mitarbeitende Betriebsinhaber, Eigentümer und Freiberufliche, in den ersten fünf Jahren nach Unternehmensgründung.
Berufsrückkehrende, die spezielle Bedingungen erfüllen.

*Für diese Gruppe kommt gegebenenfalls vorrangig die Bildungsprämie des Bundes in Frage.

 

Bildungsprämie

Die Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gewährt, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Die individuellen Voraussetzungen erfahren Sie im Gespräch mit der Agentur für Arbeit.

 

Unterstützungen vom Staat für Ihre Weiterbildung

Bis zu 500,- Euro Prämiengutschein
Um die Bereitschaft zur Weiterbildung zu fördern, bietet die Bundesregierung im Rahmen der „Bildungsprämie“ einen Prämiengutschein an. Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000,- Euro (oder 40.000,- Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt, erhalten bis zu 500,- Euro, wenn Sie mindestens die gleiche Summe selbst für Ihre Weiterbildung aufbringen.

 

Weiterbildungssparen

Mit dem „Weiterbildungssparen“ wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmerzulage geht dabei nicht verloren. Hier gelten keine Einkommensgrenzen: Jeder und jede Beschäftigte, der/die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben hat, kann diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen.
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

 

Kindergeld

Förderung auch für das Abitur
Ein über 18 Jahre altes Kind kann beim Kindergeld noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt werden, wenn es eine Schul- und Berufsausbildung oder ein Studium absolviert.
Voraussetzung: Das Kind muss sich ernsthaft und nachhaltig auf das Ausbildungsziel vorbereiten.

 

Steuerliche Absetzbarkeit

Weiterbildung ist steuerlich absetzbar. 
Der Staat fördert Ihre Weiterbildung. Die tiefgreifenden Veränderungen im Berufsleben, Bildungswesen und Arbeitsmarkt haben den Bundesfinanzhof (BFH) mit einem Grundsatzurteil seine bisherige Rechtsprechung ändern lassen. Danach haben sich für Sie als Lehrgangsteilnehmer/in die Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit von Studiengebühren erheblich verbessert.

Haben Sie beispielsweise die Absicht, durch eine künstlerische Ausbildung Ihre Kenntnisse in Ihrem zurzeit ausgeübten Beruf aufzufrischen oder zu erweitern? Oder neue Kenntnisse zu erwerben, um in Ihrem zurzeit ausgeübten Beruf weiterzukommen oder beruflich aufzusteigen?

Oder möchten Sie vielleicht bei einer bereits vorhandenen Berufsausbildung einen anderen Beruf erlernen und damit Einkünfte erzielen?
Vielleicht neue Berufsfelder erschließen?

Dann können Sie folgende Kosten steuerlich geltend machen:

  • Studiengebühren
  • Kursgebühren
  • Seminargebühren
  • Fachliteratur
  • Arbeitsmittel (z.B. Farben, Pinsel, Zeichenmaterialien)
  • Fahrtkosten zu den Kursen und zu Ausstellungen
  • Übernachtungskosten (bei Exkursionen)
  • Verpflegungsaufwand (bei Kursteilnahme)

In welcher Höhe diese Abzüge bei der Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens Berücksichtigung finden, hängt vom Einzelfall ab. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich an Ihren Sachbearbeiter beim zuständigen Finanzamt oder an Ihren Steuerberater wenden.

 

Bildungsgutschein der Arbeitsagentur (AZWV)

Die Arbeitsagentur am Wohnort des Antragstellers entscheidet nach einem Beratungsgespräch, ob eine Förderung mittels des Bildungsgutscheins infrage kommt.

 

Begabtenförderung

Fleiß wird jetzt mit bis zu 6.000,- Euro bezuschusst
Begabte junge Leute mit abgeschlossener Berufsausbildung können über das Stipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eine Förderung als Zuschuss erhalten. Dies gilt für alle, die jünger als 25 Jahre, begabt und motiviert sind und mehr aus sich und ihrem Beruf machen möchten.
Voraussetzung für einen Zuschuss ist es, in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf auf einer der folgenden Grundlagen abgeschlossen zu haben:

  • Berufsbildungsgesetz (BBiG)
  • Handwerksordnung (HwO)
  • Gesetzlich geregelter Fachberuf im Gesundheitswesen

Ob Ihr Kurs gefördert wird, entscheidet die zuständige Antragsstelle individuell. In der Regel ist dies die Kammer, bei der Ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen ist.

Wichtige Informationen:
Die Förderung wird unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens oder Vermögens geleistet. Sie müssen Ihr Stipendium nicht zurückzahlen!
Nehmen Sie vor der geplanten Maßnahme Kontakt zu der für Sie zuständigen Stelle auf, denn das Stipendium wird nicht für bereits begonnene Kurse gewährt.

 

Firmen fördern ihre Mitarbeiter

Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber
In vielen Fällen beteiligt sich der Arbeitgeber an den Weiterbildungskosten seiner Mitarbeiter. Schließlich kommt ein größeres Know-how auch der Firma zugute. Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten oder Personalchef. Fragen kostet nichts und bringt meistens sogar noch etwas ein.

 

Bildungsscheck

Der Bildungsscheck soll Beschäftigte und Unternehmen dabei unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit durch „lebensbegleitendes„ Lernen zu verbessern.
Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Bildungsscheck NRW deckt 50% der Kursgebühren, maximal 2.000 EUR.

Wichtige Hinweise

Vor Ausstellung eines Bildungsschecks NRW wird die Beratung in einer zugelassenen Beratungsstelle erforderlich. Die Ausstellung der Bildungsschecks NRW muss vor Kursbuchung erfolgen. Ab Ausstellungsdatum besitzt er 3 Monate Gültigkeit.

 

 

Gar keine. Die Geschichten von Talent und Begabung sind frei erfunden. Jeder der will kann malen & zeichnen lernen. Genau wie schreiben und alles andere.Ein paar einfache Basisregeln sind alles was man braucht, um attraktive Arbeiten herzustellen. Wir  hatten z.B. in 30 Jahren Unterricht nicht einen Schüler der nachher nicht zeichnen konnte.

Um so besser. Dann können wir von Grund auf neu aufbauen und müssen nicht Lassen Sie es sich in einem Beratungsgespräch genauer erklären und probieren es danach mal aus.darum herum erklären. Es ist alles viel einfacher , als Sie glauben.

Bevor Sie starten informieren Sie sich durch ein ausführliches Eingangsgespräch.Klären Sie all Ihre Fragen unmittelbar. Schildern Sie uns Ihre Wünsche und Probleme. Wenn vorhanden, bringen Sie uns Arbeitsproben mit. Danach können wir Ihnen ganz sicher die passende Lernempfehlung vorschlagen.

Probieren Sie es einfach mal aus. Machen Sie sich mit unseren Ateliers- und Kursangeboten vertraut, indem Sie Ihre erste kostenlose Lektion kennenlernen.

Diese Stunde baut sich in sinnvollen Lernschritten in Ihrem Lerntempo auf. Sie können am Ergebnis Ihrer Übung nachvollziehen,wie einfach und wie viel Spaß wenn man weiß wie!

Bevor Sie starten informieren Sie sich durch ein ausführliches Eingangsgespräch.Klären Sie all Ihre Fragen unmittelbar. Schildern Sie uns Ihre Wünsche und Probleme. Wenn vorhanden, bringen Sie uns Arbeitsproben mit. Danach können wir Ihnen ganz sicher die passende Lernempfehlung vorschlagen.

Probieren Sie es einfach mal aus. Machen Sie sich mit unseren Ateliers- und Kursangeboten vertraut, indem Sie Ihre erste kostenlose Lektion kennenlernen.

Diese Stunde baut sich in sinnvollen Lernschritten in Ihrem Lerntempo auf. Sie können am Ergebnis Ihrer Übung nachvollziehen,wie einfach und wie viel Spaß wenn man weiß wie!