Als Arbeitnehmer haben Sie mindestens 5 Tage im Jahr Anspruch auf Bildungsurlaub.
Sie müssen dazu nicht Ihre Freizeit opfern, um Ihre beruflichen Kenntnisse auszubauen, oder aufzufrischen.
Sie haben gesetzlichen Anspruch auf Lernangebote, zu denen Ihnen Ihr Arbeitgeber freigeben muss. Im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz vom 29.4.2000 (AwbG) der einzelnen Bundesländer ist nachzulesen, wer, wie lange, wann und durch welche Voraussetzungen Bildungsurlaub erhält. Weiterbildungsbedarf gibt es genügend. Um im Job mithalten zu können, ist ständige Weiterbildung heute ein Muß. Alles, was evaluierbar ist, nachhaltig wirkt und Produktivität erzielt, zahlt sich letztlich aus.
Menschen wollen fit sein für Ihren Beruf – ob in der Erwachsenenbildung, der beruflichen Qualifizierung, durch Lehrgänge; die Erweiterung von Kenntnissen kann gezielt gefördert werden. Auseinandersetzung mit Kunst schärft das schöpferische Denken.
Viele Firmen betrachten Kunst als natürliche Quelle für Inspiration.
“Ein Unternehmen, das groß werden will, braucht die Kunst“ , sagt George Weissmann, Vorstandsvorsitzender von Philip Morris.
Wir wenden uns der Kunst zu, um Impulse zu bekommen für neue Ideen und innovative Ansätze.